Hennef (Sieg) ist eine Stadt im Rhein-Sieg-Kreis in Nordrhein-Westfalen mit rund 100 Ortschaften am Fluss Sieg
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
47.400 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53773
Vorwahlen
02242, 02243 (Mittelscheid), 02244 (Altgemeinde Geistingen teilw.), 02248 (Altgemeinde Uckerath ohne Mittelscheid)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hennef (Sieg)
Rathausplatz 1
53773 Hennef
2. Bürgeramt Hennef
Rathausplatz 1
53773 Hennef
3. Ordnungsamt Hennef
Rathausplatz 1
53773 Hennef
Gemeinde Hennef (Sieg) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 01.8/3 ‘Hennef-Mitte’ wurde zuletzt im Jahr 2008 fortgeschrieben und rechtskräftig gemacht. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans, die den Bereich südlich des Bahnhofs betrifft, wurde am 19.03.2007 genehmigt und am 18.04.2007 veröffentlicht. Es gibt keine neueren offiziellen Nachrichten oder Updates seit dieser Zeit.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.